Sie stellen ein Produkt für einen beliebigen Wert (im Beispiel 100 Euro) im Internet ein. Der „Dieb“ kauft Ihren Gegenstand.
Er bekommt Ihre PayPal E-Mail-Adresse übermittelt, um die Zahlung vorzunehmen. Gleichzeitig verkauft er einen anderen Artikel (bspw. ein Handy) für 100 Euro, den er selbst nicht einmal hat.
Eine dritte Person kauft dieses Handy für 100 Euro. Der Dieb übermittelt aber nicht seine PayPal-Adresse zur Bezahlung, sondern gibt Ihre an.
Sie erhalten 100 Euro und wollen den Artikel nun an den Dieb versenden. Die Adresse für den Versand weicht aber von der Adresse ab, die mit der PayPal-Zahlungsbestätigung mitgeteilt wurde. In einem Zwischenschritt fordert der Dieb Sie dann auf, die Ware an eine andere, hiervon abweichende Adresse zu verschicken. Das ist auch der Grund warum hier der PayPal-Verkäuferschutz nicht greifen kann.
Nachdem die dritte Person lange auf Ihr Handy gewartet hat und dieses nicht ankam, zieht sie das Geld zurück – Ihr Geld. Da diese unbekannte Person das Handy offenbar nicht bekommen hat, ist sie laut PayPal im Recht und erhält den Betrag dank des Käuferschutzes zurücküberwiesen.
Letztendlich stehen Sie leer da: Der Dieb hat Ihren Gegenstand und nichts dafür bezahlt, die unbekannte Person erhält das Geld zurück.